Nutztierriss und Notfall, was tun?
Alpmeister aufbieten
- Zuständigen Wildhüter umgehend informieren
- Gerissene Tiere liegen lassen
- Bei Bedarf
Telefon 1414 Rega (Flug Bestandestierarzt sowie Flug verletztes Kleinvieh bei Rega-Familienmitgliedschaft)
Telefon 117 Polizei
Telefon 143 Dargebotene Hand
- Bei Bedarf Herdenschutzberater Ihrer Region kontaktieren
Entschädigung von Rissen
Die Entschädigung von Nutztierrissen erfolgt durch das Amt für Jagd und Fischerei AJF. Dafür ist eine Beurteilung durch den Wildhüter zwingend. Für Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung ist das AJF zuständig.