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Alpmeister aufbieten

  • Zuständigen Wildhüter umgehend informieren
  • Gerissene Tiere liegen lassen
  • Bei Bedarf
    Telefon 1414 Rega (Flug Bestandestierarzt sowie Flug verletztes Kleinvieh bei Rega-Familienmitgliedschaft)
    Telefon 117 Polizei
    Telefon 143 Dargebotene Hand
  • Bei Bedarf Herdenschutzberater Ihrer Region kontaktieren

Entschädigung von Rissen

Die Entschädigung von Nutztierrissen erfolgt durch das Amt für Jagd und Fischerei AJF. Dafür ist eine Beurteilung durch den Wildhüter zwingend. Für Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung ist das AJF zuständig.